Regelungsvorhaben
Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630)
am
09.05.2025
Beschreibung:
Die Erarbeitung und Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD beinhaltet über 1.000 Berichtspunkte. Dies stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Daher sollten die Kriterien des Anwendungsbereichs nach oben angehoben werden. Zudem sollten die Berichtspflichten überarbeitet und auf praxistaugliches Niveau reduziert werden. Das Anliegen wurde auch im Bundestagswahlkampf 2025 vertreten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Datum des Referentenentwurfs: 16.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]