Regelungsvorhaben
Anerkennung von CCS im Europäischen Emissionshandel
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. (R001630)
am
09.05.2025
Beschreibung:
Der BVK setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass jede abgeschiedene Tonne CO2 im Rahmen der Monitoringverordnung des EU ETS als volle geminderte Tonne gewertet wird. Solange es kine rechtliche Regelung zur Integration bzw. dem Umgang mit negativen Emissionen im EU ETS gibt, sollte die Gesamtminderung auf den Anteil fossiler Emissionen aller berichteten Emissionen (vgl. Art. 49 sowie Erwägungsgrund 18 MVO) begrenzt sein. Dies ist notwendig, damit Unternehmen innerhalb des EU ETS Klimaneutralität erreichen können und damit den regulatorischen Erfordernissen des Instrumentes nachkommen können.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]