Regelungsvorhaben
Honorarberatung im Versicherungsbereich
Angegeben von:
MAIK GEORGI – DVAG AG (R007363)
am
07.05.2025
Beschreibung:
Die Vorgaben der Richtlinie über die Anforderungen an Versicherungsvermittler
werden in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die von der Richtlinie vorgegebenen
Verhaltens- und Informationspflichten werden zivilrechtlich im Versicherungsvertragsgesetz
umgesetzt. In das Versicherungsaufsichtsgesetz werden diejenigen
Vorgaben der Richtlinie aufgenommen, die den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen
betreffen.
Die Koalitionsvereinbarung zum Ausbau der Honorarberatung wird in der Gewerbeordnung
umgesetzt.
Die Strafvorschriften im Außenwirtschaftsgesetz werden angepasst.
- Vermittlung von Versicherungen als gebundener Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GeWo, Energielieferungsverträgen, Verträgen über den Handel mit Gold