Regelungsvorhaben

Honorarberatung im Versicherungsbereich

Angegeben von:
MAIK GEORGI – DVAG AG (R007363) am 07.05.2025

Beschreibung:
Die Vorgaben der Richtlinie über die Anforderungen an Versicherungsvermittler werden in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die von der Richtlinie vorgegebenen Verhaltens- und Informationspflichten werden zivilrechtlich im Versicherungsvertragsgesetz umgesetzt. In das Versicherungsaufsichtsgesetz werden diejenigen Vorgaben der Richtlinie aufgenommen, die den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen betreffen. Die Koalitionsvereinbarung zum Ausbau der Honorarberatung wird in der Gewerbeordnung umgesetzt. Die Strafvorschriften im Außenwirtschaftsgesetz werden angepasst.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Vermittlung von Versicherungen als gebundener Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GeWo, Energielieferungsverträgen, Verträgen über den Handel mit Gold
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