Regelungsvorhaben

Passive Immunprophylaxe als zielgerichtete Prävention im SGB V implementieren

Angegeben von:
AstraZeneca GmbH (R002385) am 06.05.2025

Beschreibung:
Anders als bei Impfungen fehlt bislang eine indikationsunabhängige gesetzliche Regelung für die passive Immunprophylaxe (nach §2 Abs. 10 IfSG), die den Zugang und die Erstattung dieser Präventionsform für immunsupprimierte Menschen systematisch absichert. Dabei zeigen bereits existierende Beispiele wie die HIV-PrEP, die Covid-19- oder auch RSV-Prophylaxe, dass passive Immunisierung medizinisch und gesundheitspolitisch für eine ausgewählte Patient:innengruppe medizinisch hoch sinnvoll ist. AstraZeneca setzt sich dafür ein, dass diese gesetzliche Lücke im SGB V geschlossen wird und insbesondere immundefiziente Patient:innen regelhaft einen Zugang zu innovativen Arzneimitteln der Prävention erhalten.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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