Regelungsvorhaben
GwG-Meldeverordnung
Angegeben von:
Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (R002246)
am
30.04.2025
Beschreibung:
Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes Datum des Referentenentwurfs: 22.04.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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