Regelungsvorhaben
Kinderrechte ins Grundgesetz
Angegeben von:
Bundesstelle der KjG e.V. (R004635)
am
15.04.2025
Beschreibung:
Gemeinsam mit vielen anderen Netzwerkpartner*innen verfolgen wir das Ziel, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen.
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]