Regelungsvorhaben

Einführung einer vollumfänglichen Kindergrundsicherung

Angegeben von:
Deutscher Bundesjugendring e.V. (R000522) am 14.04.2025

Beschreibung:
Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9643 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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