Regelungsvorhaben

Aufhebung der Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO)

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. (R000335) am 14.04.2025

Beschreibung:
Die W-VO ist in der vorliegenden Form nicht umsetzbar. Ein alleiniger Kabinettsbeschluss ohne Beteiligung der Bundesländer widerspricht dem nationalen Kompetenzgefüge. Die AGDW setzt sich für eine Aufhebung der W-VO ein.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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