Regelungsvorhaben
Entwurf einer Verordnung über Mitteilungen zu beitragspflichtigen Ladungen nach dem HNS Gesetz.
Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
10.04.2025
Beschreibung:
Getreide, Öle, Ölsaaten sowie daraus abgeleitete Futtermittel sind keine Gefahrgüter im Sinne von HNS, daher ist eine Beitragspflicht nicht gerechtfertigt. Das HNS-Abkommen ist international noch nicht in Kraft. Ein nationaler Alleingang führt zu Wettbewerbsnachteilen für den Agrarsektor. Die geplanten Beiträge führen zu Kostensteigerungen entlang der gesamten Lieferkette, die die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Agrarhandels schwächen und Handelsverlagerungen in andere EU-Staaten begünstigen wird. Außerdem führt die Regelung zu weiterem Verwaltungsaufwand.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf einer Verordnung über Mitteilungen zu beitragspflichtigen Ladungen nach dem HNS Gesetz (HNS Mitteilungsverordnung HNS MittV) Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]