Regelungsvorhaben
Umsetzung des 6. EU-Geldwäschepakets
Angegeben von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613)
am
07.04.2025
Beschreibung:
Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen. Zudem fordern wir Klarstellungen bei den Definitionen der Verpflichteten. Außerdem setzen wir uns für praxistaugliche Regelungen zum Transparenzregister ein.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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