Regelungsvorhaben
Umsetzung des 6. EU-Geldwäschepakets
Angegeben von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613)
am
07.04.2025
Beschreibung:
Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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