Regelungsvorhaben
Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen
Aktiv vom 03.04.2025 bis 11.08.2025
Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605)
am
03.04.2025
Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]