Regelungsvorhaben

Betrugsprävention bei nachhaltigen Biokraftstoffen

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 03.04.2025

Beschreibung:
Zur Vermeidung von Betrug darf eine Anrechnung auf die deutsche THG-Quote nur bei erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen eingehalten und Missbrauch durch falsch deklarierte oder nicht-nachhaltige Biokraftstoffe verhindert werden. Die Umsetzung der BMUV-Vorschläge zur Betrugsprävention ist daher zwingend erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Zentralverband Oberflächentechnik e.V., VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Bayer AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, TÜV SÜD AG, Südzucker AG, Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und Alzchem Trostberg GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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