Regelungsvorhaben

Schaffung eines planungssicherhen Rahmens im Umweltrecht

Angegeben von:
Volkmar Vogel (R005605) am 03.04.2025

Beschreibung:
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zur Sachstandsaufklärung sowie etwaiger Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln. Dies betrifft insbesondere die EUTOP-Mandate Zentralverband Oberflächentechnik e.V., VTG GmbH, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, PPF Group N.V., Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Daimler Truck AG, Bayer AG, Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG, Amadeus IT Group, SA, TÜV SÜD AG, Südzucker AG, Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft und Alzchem Trostberg GmbH.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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