Regelungsvorhaben

Dauerhafte Netzentgeltbefreiung oder -reduktion für Elektrolyseure an netzentlastenden Standorten

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 02.04.2025

Beschreibung:
Änderung EnWG § 118 (6): Elektrolyseure an netzentlastenden Standorten sollten dauerhaft von den Netzentgelten befreit werden oder die Netzentgelte sollte zumindest reduziert werden. Dies stellt ein sinnvolles Instrument dar, um die Standortwahl positiv zu beeinflussen und die Systemeffizienz zu steigern. Komponenten eines solchen Modells könnten sein: Standortbewertung, Staffelung der Netzentgelte durch Netzentlastungsgrad, zusätzliche Reduktion durch Reaktionen auf lokale Signale (Redispatch oder Engpass) und Mindestlaufzeit.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504020041 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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