Regelungsvorhaben
Dauerhafte Netzentgeltbefreiung oder -reduktion für Elektrolyseure an netzentlastenden Standorten
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
02.04.2025
Beschreibung:
Änderung EnWG § 118 (6): Elektrolyseure an netzentlastenden Standorten sollten dauerhaft von den Netzentgelten befreit werden oder die Netzentgelte sollte zumindest reduziert werden. Dies stellt ein sinnvolles Instrument dar, um die Standortwahl positiv zu beeinflussen und die Systemeffizienz zu steigern. Komponenten eines solchen Modells könnten sein: Standortbewertung, Staffelung der Netzentgelte durch Netzentlastungsgrad, zusätzliche Reduktion durch Reaktionen auf lokale Signale (Redispatch oder Engpass) und Mindestlaufzeit.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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