Regelungsvorhaben

Änderung und Neufassung geplante EU-Altfahrzeugverordnung

Angegeben von:
DEUVET Bundesverband Oldtimer Youngtimer e.V. (R005792) am 01.04.2025

Beschreibung:
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Mit der neuen EU-Altautoverordnung und deren nachfolgender Übernahme in nationales Recht wird der Umgang mit klassischen Fahrzeugen, die aktuell nicht zulassungsfähig sind (Projekt- und Schlachtfahrzeuge) erschwert. Überdies ist geplant, den Handel mit gebrauchten Ersatzteilen auf geprüfte Teile und Verkauf mit Garantie zu begrenzen. Diese Ansätze gefährden massiv die betriebsfähige Erhaltung und Wiederherstellung klassischer Fahrzeuge, insbesondere vor Erreichen der Anerkennung als automobilhistorisches Kulturgut. Ziel ist, Ausnahmeregelungen für klassische Fahrzeuge zu erreichen, ohne den Kernansatz des Gesetzes (Export von schrottreifen Fahrzeugen, ordnungsgemäße Entsorgung von End-of-Life-Fahrzeugen) zu verwässern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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