Regelungsvorhaben
Qualität von beruflicher Bildung sichern
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) (R003598)
am
31.03.2025
Beschreibung:
Da es seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R, SozR 4-2400) durch die daraus abgeleitete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu massiven Unsicherheiten in der beruflichen Bildung kommt. Das beeinträchtigt die Qualität von beruflicher Bildung.
Dem soll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden, da die Problematik durch die Übergangsvorschrift von § 127 SGB IV nur verschoben, nicht aber gelöst wird. Um über 2026 hinaus Rechtssicherheit bei selbstständig Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, werden Änderungen in den Vorschriften §§ 7, 7a SGB IV und § 2 SGB VI diskutiert
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14744 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 38/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]