Regelungsvorhaben
Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln
Angegeben von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795)
am
31.03.2025
Beschreibung:
§ 218 StGB kriminalisiert ungewollt Schwangere. Die unabhängige Expert*innenkommission hat im April 2025 konstatiert: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Der VAMV setzt sich dafür ein, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzes zu regeln und den Versorgungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wirksam umzusetzen, um flächendeckend eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schwangerschaftsabbrüche müssen darüber hinaus Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen durch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.11.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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