Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Abwägende und praxistaugliche Auslegung sowie Anwendung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung.

Angegeben von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872) am 31.03.2025

Beschreibung:
Die Werbewirtschaft fordert eine abwägende und zweckorientierte Auslegung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung. Ziel ist es, einer drohenden überschießenden Offenlegungspflicht entgegenzuwirken, indem klare und praxistaugliche Leitlinien entwickelt und im Verfahren nach Art. 50 Abs. 7 durch das AI Office implementiert werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503310219 (PDF - 15 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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