Regelungsvorhaben
Abwägende und praxistaugliche Auslegung sowie Anwendung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung.
Angegeben von:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. (R000872)
am
31.03.2025
Beschreibung:
Die Werbewirtschaft fordert eine abwägende und zweckorientierte Auslegung der Transparenzpflicht für Deepfakes gemäß Art. 50 Abs. 4 UAbs. 1 der KI-Verordnung. Ziel ist es, einer drohenden überschießenden Offenlegungspflicht entgegenzuwirken, indem klare und praxistaugliche Leitlinien entwickelt und im Verfahren nach Art. 50 Abs. 7 durch das AI Office implementiert werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Werbung [alle RV hierzu]
-
SG2503310219 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.03.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-