Regelungsvorhaben

Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (R000793) am 31.03.2025

Beschreibung:
Ein verbindlicher Carbon Leakages Schutz muss mit der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1. Januar 2027 gewährleistet werden, in dem die Bundesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung auf Basis von § 44 Abs. 1 Nr. 9 im TEHG Gebrauch macht.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503280083 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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