Regelungsvorhaben

Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Angegeben von:
CONCILIUS AG (R002304) am 28.03.2025

Beschreibung:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Zum Zwecke der Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der digitalen Infrastruktur, werden Gesprächstermine mit den relevanten Mitgliedern des Bundestags sowie mit Mitarbeitenden der zuständigen Ministerien angefragt, terminiert und durchgeführt. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf gesetzlichen Vorhaben im nationalen Bereich und auf EU-Ebene zum 5G- und Gigabitausbau. Das betrifft konkret das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, die Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder sowie die Umsetzung der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung in nationales Recht.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Guntram Dopfer
      Funktion: Vorstand
    2. Sara Röthel
      Funktion: Vorstand
    3. Svenia Ratheiser
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