Regelungsvorhaben
Aufteilung der Zuständigkeiten der Behörden, zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA) und Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum EU Data Act.
Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370)
am
27.03.2025
Beschreibung:
Die BMW Group tritt dafür ein, dass es im Automobilsektor in besonderer Weise erforderlich ist, dass bei der Beantwortung technisch-wirtschaftlicher Fragestellungen im Bezug auf den Data Act zusätzlich zur BNetzA eine zweite, sektorale Aufsichtsbehörde Behörde in die Verantwortung zu nehmen ist.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Digitalisierung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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