Regelungsvorhaben

Aufteilung der Zuständigkeiten der Behörden, zwischen Bundesnetzagentur (BNetzA) und Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum EU Data Act.

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 27.03.2025

Beschreibung:
Die BMW Group tritt dafür ein, dass es im Automobilsektor in besonderer Weise erforderlich ist, dass bei der Beantwortung technisch-wirtschaftlicher Fragestellungen im Bezug auf den Data Act zusätzlich zur BNetzA eine zweite, sektorale Aufsichtsbehörde Behörde in die Verantwortung zu nehmen ist.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503270061 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.03.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern