Regelungsvorhaben

Die Dienstwagenbesteuerung in Deutschland soll weiterhin im bestehenden Rahmen zwischen Antriebsarten unterscheiden.

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 27.03.2025

Beschreibung:
Die BMW Group tritt dafür ein, das wirkungsvolle steuerliche Instrument der Dienstwagenbesteuerung im bestehenden Rahmen fortzuführen und die Grenzen für geldwerte Vorteilsberechnung beizubehalten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503270060 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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