Regelungsvorhaben
Sicherung einer patientenzentrierten, bedarfsgerechten und zukunftsfesten Versorgung auf dem Gebiet der Psychischen Gesundheit
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. (R001117)
am
26.03.2025
Beschreibung:
Einführung eines definierten Leistungsbereiches für Psychosomatische Medizin und Psychothe-
rapie mit min. drei eigenen Leistungsgruppen (inkl. einer tagesklinischen Leistungs-
gruppe) .
Bundesweite Einführung von Ambulanzen nach §118 Absatz 3 SGB V als „Psychosomatische In-
stitutsambulanzen“ mit Zuweisungsmöglichkeit von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]