Regelungsvorhaben

Sicherung einer patientenzentrierten, bedarfsgerechten und zukunftsfesten Versorgung auf dem Gebiet der Psychischen Gesundheit

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. (R001117) am 26.03.2025

Beschreibung:
Einführung eines definierten Leistungsbereiches für Psychosomatische Medizin und Psychothe- rapie mit min. drei eigenen Leistungsgruppen (inkl. einer tagesklinischen Leistungs- gruppe) . Bundesweite Einführung von Ambulanzen nach §118 Absatz 3 SGB V als „Psychosomatische In- stitutsambulanzen“ mit Zuweisungsmöglichkeit von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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