Regelungsvorhaben

Reform der Schuldenbremse an 0,7 Prozent Bedingung für ODA knüpfen

Angegeben von:
Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001414) am 26.03.2025

Beschreibung:
Im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Schuldenbremse und zum Sondervermögen Infrastruktur sollte darauf hingewirkt werden, dass auch genügend Mittel für den Kampf gegen extreme Armut und Hunger bereitgestellt werden und Deutschland mindestens 0,7 Prozent seines BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung stellt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503260001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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