Regelungsvorhaben
Reform der Schuldenbremse an 0,7 Prozent Bedingung für ODA knüpfen
Angegeben von:
Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001414)
am
26.03.2025
Beschreibung:
Im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Schuldenbremse und zum Sondervermögen Infrastruktur sollte darauf hingewirkt werden, dass auch genügend Mittel für den Kampf gegen extreme Armut und Hunger bereitgestellt werden und Deutschland mindestens 0,7 Prozent seines BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung stellt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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