Regelungsvorhaben
Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie / Einführung eines Korrekturfaktors
Angegeben von:
Lebensmittelverband Deutschland (R002050)
am
25.03.2025
Beschreibung:
Einführung eines Korrekturfaktors, der sicherstellen soll, dass die verbindlichen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle relativ zur produzierten Menge an Lebensmitteln berechnet werden, anstatt in absoluten Zahlen festgelegt zu sein.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.02.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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