Regelungsvorhaben

Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Angegeben von:
ATC EH GmbH & Co. KG (R005983) am 25.03.2025

Beschreibung:
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom April 2024 muss in Deutschland umgesetzt werden. Sie sieht u.a. die schrittweise Einführung von Vorgabe zur Installation von Solarenergie-Analgen auf Gebäuden vor. Dies könnte in bestimmten Fällen zu einer Verdrängung von Mobilfunkstandorten auf Dächern führen. Um dies zu verhindern, bedarf es einer Ausnahme für bestehende Mobilfunkinfrastruktur. Sofern die Neuerrichtung von beiden nicht möglich ist, sollten dem Mobilfunk der Vorzug gegeben werden. Diesen Vorschlag haben wir relevanten politischen Stakeholdern schriftlich mitgeteilt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2503250015 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.03.2025 an:

  2. SG2503250018 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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