Regelungsvorhaben
Gemeinsame Marktordnung nicht zu Lasten des Agrarhandels ändern
Angegeben von:
DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (R004920)
am
24.03.2025
Beschreibung:
Der Entwurf greift sehr umfassend in die Vertragsautonomie der Parteien ein. Wir sind besorgt, dass die Stärkung der Erzeuger entweder auf der Seite der Vertragspartner, z. B. im Agrarhandel, erfolgen wird und/oder dass die angeblich zugunsten der Landwirte eingeführten Regelungen den entgegengesetzten Effekt haben werden. Ein Beispiel hierfür ist die geplante Revisionsklausel nach sechs Monaten Vertragslaufzeit. Dieses einseitiges Kündigungsrecht der Landwirte wird nicht dazu führen, dass sie bessere Preisbedingungen aushandeln können, sondern dass die Händler künftig Verträge mit Landwirten risikoreicher einstufen oder Ware im Ausland beschaffen werden müssen. Denn Agrarhändler müssen ihrerseits Verträge einhalten und haben kein Kündigungsrecht.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.02.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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