Regelungsvorhaben

Umsetzung der EPBD

Angegeben von:
Techem (R001088) am 21.03.2025

Beschreibung:
Mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024 sind für verschiedene Bereiche zusätzliche Anforderungen vorgesehen. Die Umsetzung ins deutsche Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Für uns von Interesse sind die Anforderungen an gebäudetechnische Systeme, die Installation von Ladesäulen, die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sowie die Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ferner sind für uns von Interesse die Anforderungen von Inspektionen bzw. alternative digitale Monitoring-Lösungen. Wir sprechen uns für eine zügige Umsetzung der Richtlinie aus, bei der die Potentiale der Digitalisierung genutzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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