Regelungsvorhaben

Aufnahme der Wasserrettung in § 13 ZSKG ( Zivilschutz - und Katastrophenhilfegesetz)

Angegeben von:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) (R001536) am 20.03.2025

Beschreibung:
Im ZSKG ist normiert, dass der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzt. Die Wasserrettung soll als Fachdienst ebenfalls aufgeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr

Betroffene Bundesgesetze (1)

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