Regelungsvorhaben
Aufnahme der Wasserrettung in § 13 ZSKG ( Zivilschutz - und Katastrophenhilfegesetz)
Angegeben von:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) (R001536)
am
20.03.2025
Beschreibung:
Im ZSKG ist normiert, dass der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzt. Die Wasserrettung soll als Fachdienst ebenfalls aufgeführt werden.
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr