Regelungsvorhaben
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - Sondervermögen Infrastruktur
Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111)
am
20.03.2025
Beschreibung:
Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Rahmen des vorgesehenen Sondervermögens zur Modernisierung der Infrastruktur gemäß dem Regelungsvorhaben zur Anpassung der Schuldenregel. Angesichts der Herausforderungen durch Klimawandel, demografischen Wandel und steigende Anforderungen an Sicherheit und Qualität wird ein erheblicher Finanzierungsbedarf gesehen. Die Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in das Sondervermögen soll deren langfristige Krisenfestigkeit und Zukunftssicherheit gewährleisten. Wesentliche Aspekte umfassen Investitionen in Infrastruktur, Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Kooperationen sowie die Umsetzung des Vermeidungs- und Verursacherprinzips.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/15096 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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