Regelungsvorhaben
Berücksichtigung der Stellplatzbedarfe des Handwerks im Rahmen der Änderung der VwV zur STVO
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
18.03.2025
Beschreibung:
Der ZDH unterstützt die zeitnahe Umsetzung der Änderungen der StVO in die Verwaltungsvorschrift zur StVO, regt aber Ergänzungen im Bereich des Handwerkerparkens an: Die Regelungen für Bewohnerparkzonen unter Nr. XI - 7 VwV StVO sollten ergänzt werden, damit auch „betriebsnotwendige Fahrzeuge gebietsansässiger Institutionen und Organisationen, sozialer Einrichtungen und Unternehmen“ bei der Erteilung von Parkberechtigungen berücksichtigt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob auf Ebene der Verwaltungsvorschrift eine rechtssichere Ermöglichung des „Abstellens von Fahrzeugen im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstleistung aus dem Bereich des Handwerks oder der sozialen und medizinischen Dienste“ im Anwendungsbereich des neuen Verkehrszeichens „Ladebereich“ geschaffen werden kann.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 50/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.01.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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