Regelungsvorhaben

Anschluss der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 18.03.2025

Beschreibung:
Die Hilfsmittelleistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern ein. Zudem darf bei der technischen Umsetzung der elektronischen Verordnung keine Steuerung durch die Krankenkassen vorgenommen werden. Hier müssen die Schnittstellen offen und gematikkonform ausgerichtet werden. Außerdem fordern die Gesundheitshandwerke Lese- und Schreibrechte für die ePA, um so die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503170060 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern