Regelungsvorhaben
SGB II, SGB III, SGB VIII
Angegeben von:
LAG Jugendsozialarbeit Bayern (R007276)
am
14.03.2025
Beschreibung:
Vorrangstellung §13 SGB VIII: Um die in § 13 SGB VIII formulierten Ziele zu erreichen, ist das Angebot von Jugendsozialarbeit nachhaltig abzusichern. Mit einer besseren rechtlichen Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Planung und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe kann Jugendsozialarbeit stabiler gestaltet werden (§ 79 SGB VIII).
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe Datum des Referentenentwurfs: 24.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]