Regelungsvorhaben

Steuerrecht investitionsfähig machen

Angegeben von:
E.ON SE (R002309) am 13.03.2025

Beschreibung:
Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2504070016 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.04.2025 an:

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