Regelungsvorhaben
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Angegeben von:
MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. (R000855)
am
13.03.2025
Beschreibung:
Der MEW e.V. und die anderen beteiligten Verbände und Unternehmen setzen sich dafür ein, dass Fahrzeuge mit Wasserstoffverbrennungsmotor und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle beim Betanken von der Energiesteuer befreit werden. Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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