Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Single-Use-Plastic-Directive (SUPD, Einwegkunststoffrichtlinie), Durchführungsrechtsakt zur Berechnung der Mindestrezyklateinsatzquoten

Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729) am 11.03.2025

Beschreibung:
Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss zur SUPD zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Rezyklatgehalt von Einweg-Getränkekunststoffflaschen vorgelegt. Darin wird auch ein Massebilanzverfahren zur Bestimmung der Anteile an chemisch recyceltem Kunststoff geregelt. Vorgeschlagen wird die „fuel-exempt“-Massebilanz-Methode, wobei auch Regelungen für die Bewertung von sogenannten „dual use“-Stoffen getroffen werden (können als Rezyklat und als Brennstoff genutzt werden). Der BDE setzt sich gegen Greenwashing durch fuel-exempt und die Regelungen für „dual-use“-Stoffe ein und fordert transparente und faire Methoden der Massenbilanzierung, um ein Level-Playing-Field zwischen chemischem und mechanischem Kunststoffrecycling zu schaffen.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2503110001 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.02.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

  2. SG2504070015 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.03.2025 an:

      • Bundesregierung

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