Regelungsvorhaben
Single-Use-Plastic-Directive (SUPD, Einwegkunststoffrichtlinie), Durchführungsrechtsakt zur Berechnung der Mindestrezyklateinsatzquoten
Angegeben von:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (R000729)
am
11.03.2025
Beschreibung:
Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss zur SUPD zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Rezyklatgehalt von Einweg-Getränkekunststoffflaschen vorgelegt. Darin wird auch ein Massebilanzverfahren zur Bestimmung der Anteile an chemisch recyceltem Kunststoff geregelt. Vorgeschlagen wird die „fuel-exempt“-Massebilanz-Methode, wobei auch Regelungen für die Bewertung von sogenannten „dual use“-Stoffen getroffen werden (können als Rezyklat und als Brennstoff genutzt werden). Der BDE setzt sich gegen Greenwashing durch fuel-exempt und die Regelungen für „dual-use“-Stoffe ein und fordert transparente und faire Methoden der Massenbilanzierung, um ein Level-Playing-Field zwischen chemischem und mechanischem Kunststoffrecycling zu schaffen.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.02.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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