Regelungsvorhaben

Soil Monitoring Law

Angegeben von:
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (R000863) am 06.03.2025

Beschreibung:
Das Soil Monitoring Law darf keine Einschränkung der forstlichen Bewirtschaftung zur Folge haben. Die AGDW vertritt in diesem Sinne die Interessen des Waldeigentümer im Trilog.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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