Regelungsvorhaben
Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)
Angegeben von:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (R002055)
am
03.03.2025
Beschreibung:
Mit dem KWSG beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von gesicherter und steuerbarer Stromerzeugungsleistung in Kombination mit einem Kapazitätsmechanismus anzureizen. Der VIK begrüßt diesen Schritt, da sich gezeigt hat, dass marktgetrieben kein ausreichender Zubau von neuen Kraftwerken erfolgt. Da die gesicherte Leistung in Deutschland stetig abnimmt und sich vermehrt Knappheitspreise am Strommarkt zeigen (siehe 6.-7. November 2024), spricht sich der VIK dafür aus, dass das KWSG noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet wird. Der VIK erneuert ebenfalls seine Position, dass keine weitere gesicherte Leistung endgültig stillgelegt werden sollte, bis nicht adäquater Ersatz ans Netz gegangen ist.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit Datum des Referentenentwurfs: 11.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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