Regelungsvorhaben
Vergütung der studienintegrierten Praxissemester zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in
Angegeben von:
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (R007262)
am
27.02.2025
Beschreibung:
Ein Praxissemester ist Pflicht in allen Studiengängen der Sozialen Arbeit, die zur staatlichen Anerkennung führen. Die angehenden Fachkräfte werden dabei zumeist schlecht oder gar nicht bezahlt. Ohne die finanzielle Unterstützung durch BAföG-Leistungen oder das Elternhaus finden sich Studierende in sehr prekären Lebenslagen wieder. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten reicht auch die BAföG-Förderung ohne Zusatzverdienst an vielen Standorten während des Praxissemesters nicht aus.
Wir fordern:
- eine bundeseinheitliche Vergütung des Praxissemesters, sodass Studierende sich auf Ihre Ausbildung fokussieren können, ohne selbst Existenzängsten ausgesetzt zu sein.
- keine Anrechnung von Praxisvergütungen auf das BAföG, solange das Existenzminimum unterschritten ist
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]