Regelungsvorhaben

Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL // Urban Waste Water Treatment Directive UWWTD) - Übermäßige Inanspruchnahme der Kosmetikhersteller verhindern

Angegeben von:
VKE-Kosmetikverband (R002093) am 25.02.2025

Beschreibung:
Die EU hat die Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/3019) beschlossen. Sie sieht unter anderem die Einführung einer zusätzlichen, vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen vor. Die damit verbundenen Kosten sollen zu mindestens 80% von der Kosmetik- und Pharmabranche getragen werden (sog. Extended Producer Responsibility, EPR). Der VKE unterstützt zwar die KARL, wirkt jedoch auf Änderungen in Art. 9 und 10 der Richtlinie zur EPR sowie die derzeit geplante Umsetzung hin. Das Konzept der EPR sollte zurückgenommen oder so überarbeitet werden, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachergerecht - also substanzbasiert statt sektorbasiert - sowie auch im Übrigen europarechts- und verfassungskonform verteilt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14224 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13039 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12709 - Umsetzung der zu erwartenden Kommunalabwasserrichtlinie Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2502240003 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.01.2025 an:

      • Bundesregierung

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