Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Kommentieren von Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e), Verkehrszeichen E-Bike (VzKat)

Angegeben von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 21.02.2025

Beschreibung:
Kommentieren von folgenden Punkten: -Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e): Hinweis, dass die aktuellen Regelwerke, insbesondere die ERA, nicht als Grundlage geeignet sind, um eine attraktive, einladende und flächendeckend sichere Radinfrastruktur zu schaffen. Sie bedürfen dringend einer zeitgemäßen Überarbeitung; anmerken, dass eine klare Benennung von Flächen des fließenden und des ruhenden Radverkehrs an dieser Stelle sinnvoll wäre. - Verkehrszeichen „E-Bike“ (VzKat): Hinweis, dass das Verkehrszeichen „E-Bike“ (1010-65,1022-13 und 1026-63) neu definiert werden sollte. Wir schlagen vor, die Beschreibung des Zeichens auf 45 km/h anzupassen, sodass dann auch Fahrzeuge der Kategorie L1-eB (S-Pedelecs) darunterfallen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 544/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung Zuständiges Ministerium: BMDV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2502210015 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.01.2025 an:

      • Bundesregierung

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