Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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EU-Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR-Verfahren) und CLH-Verfahren (Ethanol)

Angegeben von:
Pharma Deutschland e.V. (R000739) am 21.02.2025

Beschreibung:
Biozidstoffe werden in der Europäischen Union (EU) regelhaft auf ihre Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt bewertet. Pharma Deutschland und weitere Verbände weisen darauf hin, dass Ethanol für den Infektionsschutz sowie die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unverzichtbar ist und deshalb die Neueinstufung als CMR-Stoff unterlassen werden sollte.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2502210005 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.02.2025 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2502210006 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 24.01.2025 an:

  3. SG2504010039 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.02.2025 an:

  4. SG2506270014 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.06.2025 an:

      • Bundesregierung

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