Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Angegeben von:
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe (R006933)
am
20.02.2025
Beschreibung:
Um sicherzustellen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft wirkungsvoll ihren Auftrag erfüllen kann, wurden die rechtlichen Grundlagen des SGB
VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021
in Kraft getreten ist, weiterentwickelt. Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen
Menschen durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen
Volljährigen zu sichern bzw. herzustellen, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf
haben.
Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Notwendigkeit der Verabschiedung dieses Gesetzesvorhabens und keine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.11.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.12.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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