Regelungsvorhaben
Erbschaftssteuer
Angegeben von:
Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. (R003890)
am
19.02.2025
Beschreibung:
Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen eingeschränkt.
Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]