Regelungsvorhaben
Erleichterungen der Prospektpflicht für Bürgerenergiegesellschaften
Angegeben von:
Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. (R003890)
am
19.02.2025
Beschreibung:
Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar, insbesondere für Bürgerenergiegesellschaften. Es braucht daher Entlastungen bei der Prospektpflicht für die Bürgerenergie. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]