Regelungsvorhaben
Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
04.02.2025
Beschreibung:
Von digitaler Gewalt Betroffene können sich gegen Rechtsverletzungen nur aussichtsreich zur Wehr setzen, wenn sie über die IP-Adresse die Identität des Täters aufdecken können. Der vorgesehene
Auskunftsanspruch wird ohne die anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht funktionieren. Ohne eine Regelung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen können im Internet begangene Taten weder strafrechtlich noch zivilrechtlich effektiv verfolgt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]